Masern-Hysterie 

  RKI gibt erstmals zu: Verstorbener Junge aus Berlin hatte Vorerkrankung

Ganze acht Monate brauchte unsere oberste deutsche Seuchenbehörde, das Robert Koch-Institut (RKI), um nun auch endlich zuzugeben, dass es sich bei dem tragischen Tod des anderthalbjährigen Jungen in Berlin im Februar 2015 nicht um einen einfachen Masernfall gehandelt hatte, sondern eine erhebliche Vorerkrankung bestand. Im Bericht des ‚Nationalen Referenzzentrums Masern, Mumps, Röteln‘ vom 8. Oktober 2015 heißt es: „Im Verlauf des Berliner Masernausbruchs erkrankte ein ungeimpftes Kleinkind an den Masern und verstarb. Das Kind litt aufgrund einer vorangegangen Infektion an einer nicht erkannten Herzerkrankung.“ Nach unseren damaligen Informationen aus Ärztekreisen handelte es sich vermutlich um eine sogenannte dilatative Kardiomyopathie (eine pathologische Erweiterung des Herzmuskels, infolge derer die Pumpleistung massiv abnimmt), bei der es auch infektiöse Ursachen gibt. 

Zur Erinnerung, in der Presse wurde eine Vorerkrankung anfangs bestritten, noch bevor eine angekündigte Obduktion des Jungen an der Charité erfolgt war. Der ‚Spiegel‘ beispielsweise schrieb damals: „Wie er sich angesteckt hat, ist noch unklar. ‚Das Kind war geimpft, aber nicht gegen Masern‘, sagte Czaja. Es hatte demnach keine chronischen Vorerkrankungen.“ Auf Nachfragen wurde stets auf die ärztliche Schweigepflicht verwiesen, die jedoch zuvor (Tod durch Masern, angeblicher Impfstatus) ganz offensichtlich keine Hindernisse dargestellt hatte. Der Tod des Jungen führte dann in der Folge zu einer beispiellosen, medialen Hysterie- und Hetzkampagne weit über die deutschsprachigen Grenzen hinaus, durch die sich natürlich auch Politiker genötigt sahen, Stellung zu beziehen. Der Bundesjustizminister hielt es sogar für denkbar, das Recht auf körperliche Unversehrtheit (Grundgesetz, Artikel 2) durch einen möglichen Impfzwang zu umgehen. 

Auch der gesellschaftliche Diskurs ließ in dieser aufgeheizten Stimmung ganz überwiegend kaum mehr sachlichen Argumente zu. Das unkalkulierbare Risiko mangels valider Datenlage und die fragliche Effektivität einer MMR-Impfung, wurden einfach mit Verweis auf den verstorbenen Jungen hinweg gewischt. Diese Frage stellt sich zwingend: Warum musste dieses wichtige Detail der schweren Vorerkrankung unbedingt vor der Öffentlichkeit ausgeblendet werden? Sahen sich die Verantwortlichen in Berlin nach der Pressekonferenz des Berliner Gesundheitssenators Mario Czaja am 23. Februar 2015 (erst fast eine Woche nach dem Tod des Jungen) nicht mehr in der Lage, dem ausufernden Medienhype etwas entgegenzusetzen? Hatten sie Angst, vielleicht verantwortlich gemacht zu werden? Oder sollte wie immer der „Impfgedanke“ um jeden Preis geschützt werden? 

Gezieltes Weglassen oder Verschleiern von Informationen oder Behaupten von Tatsachen, für die es keine eindeutigen Belege gibt, haben in der Geschichte des Impfgeschäfts eine lange Tradition. Nehmen wir nur den oben genannten Bericht des RKI: 

1) „Die Anzahl der tödlich verlaufenden Fälle ist verglichen mit Viruserkrankungen wie Ebola oder den Pocken mit ein bis zwei Todesfällen pro 1.000 Erkrankten eher niedrig. Dennoch sterben jährlich ca. 150.000 Menschen an den Masern, vor allem Kinder in bestimmten Regionen Afrikas oder Asien.“ Eine Letalität von 1-2:1000 entbehrt jeder Datengrundlage für mitteleuropäische Länder. Um die Zahlen dann noch bedrohlicher erscheinen zu lassen, werden Maserntodesfälle weltweit genannt, ohne dabei auf wichtige Unterschiede bei der Ernährungslage (Vitamin A!) und medizinische Grundversorgung in den angesprochenen Regionen der Erde zu verweisen. 

2) „Von Oktober 2014 bis August 2015 kam es in Berlin zum größten Masernausbruch seit Einführung der Meldepflicht nach IfSG [dem Infektionsschutzgesetz].“ Die Masern sind in Deutschland erst seit 2001 meldepflichtig, also etwa 30 Jahre nach Einführung der MMR-Impfung. 

3) „Die meisten Erkrankungsfälle traten in der Gruppe der 18- bis 44-Jährigen auf, überdurchschnittlich stark betroffen war aber die Gruppe der 1- bis 2-Jährigen. Die Einsendungen an das NRZ MMR wurden in Bezug auf die Zuverlässigkeit der Impfung analysiert. Wir haben dabei nur einige wenige Fälle von Impfversagen festgestellt, die vor allem Geimpfte mittleren Alters mit einer über mehrere Jahrzehnte zurückliegenden letztmaligen Masernimpfung betrafen. Wir können daraus den Schluss ziehen, dass die Masernimpfung noch zuverlässig vor einer Infektion schützt.“ Warum spezielle Altersgruppen bei dem Ausbruch in Berlin betroffen waren, wird hier nicht weiter vertieft. 

Der gezogene Schluss scheint jedoch in jedem Falle nicht allgemeingültig. Die Fälle der Kleinkinder dürften sicherlich infolge des kaum noch vorhandenen Nestschutzes eben durch die Impfung selbst entstanden sein, da die Leihimmunität der Mütter an ihre Kinder nicht mehr wie vor Einführung der Impfung durch die allgemeine Durchseuchung ermöglicht ist. Auch der zweite Altersgipfel kann auf die Massenimpfung selbst zurückzuführen sein, da die Erkrankungen vielfach nicht mehr in der üblichen Zeit im Vorschulalter auftritt, sondern in der Jugend und im Erwachsenenalter, und mit einer wesentlich höheren Gefahr von schweren Komplikationen. Hinzu kommt, dass die Effektivität offenbar mit dem zeitlichen Abstand zur Impfung proportional stark abnimmt, so dass vermehrt über eine dritte Impfung diskutiert wird. 

Damit würden selbstverständlich auch die Risiken der Impfung zunehmen. Zu den Fällen von sogenannten Impfversagern (nicht die Personen, sondern die Impfung hat hier versagt!) werden vorsichtshalber keine konkreten Zahlen genannt („nur einige wenige Fälle“). Diese Zahlen liefern wir Ihnen gerne anhand der RKI Angaben nach: „Von 383 übermittelten bundesweiten Fällen mit bekanntem Impfstatus waren im Jahr 2014 rund 83% (n = 316) ungeimpft. Von 67 geimpften Fällen [also 17%] lagen bei 55 Fällen An- gaben zur Anzahl der Impfung vor. Davon waren 36 Fälle einmal und 19 Fälle mindestens zweimal gegen die Masern geimpft worden. “ (Epidemiologisches Bulletin Nr. 10, 9. März 2015) 

4) „Dieses Kind hätte von einer Masernimpfung oder der Herdenimmunität in der Berliner Bevölkerung geschützt werden können.“ 

Diese Aussage ist rein spekulativ, entspricht letztlich einem Wunschdenken, sollte allerdings durch aus Steuermitteln finanzierte wissenschaftliche Mitarbeiter besser unterlassen werden. Abschließend möchten wir uns nochmals der Frage nach dem damaligen Impfstatus des Jungen widmen. Die allgemein verbreitete Aussage, das Kind sei „gegen alles, nur nicht gegen Masern geimpft“ gewesen, erschien schon damals noch hanebüchener als das hastig vorgeschobene Dementi irgendwelcher Vorerkrankungen. Wieso sollte bei einem gemäß der Stiko-Empfehlungen geimpften Kind ausgerechnet die Masernimpfung (und damit auch die gegen Mumps und Röteln) versäumt worden sein. Nach uns vorliegenden Informationen solle der Junge tatsächlich die erste MMR-Impfung erhalten haben, so wäre es dem Alter nach auch ‚normal‘. Sollte dies zutreffend sein, wäre es für die Eltern des Jungen, die nach dem Tod auch die Medienkampagne und den Missbrauch des Vorfalls durch staatliche Stellen ertragen mussten, eine weitere Schmach, hätten sie doch nach Empfehlung und sicherlich gutem Gewissen gehandelt. Bleibt die Frage, ob und wann auch dieses Detail womöglich irgendwann geklärt wird. 

(http://impformation.org/de/blog/impfstoffe/jetzt_neu_die_masernimpfung_3_mal/2015-02-19/50/). 

 

 

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